Was sind Nutzungsrechte – und warum sind sie wichtig?
Du bist Designerin oder Designer und fragst dich, ob du für Nutzungsrechte zusätzlich abrechnen solltest?
Oder Sie möchten als beauftragendes Unternehmen verstehen, warum diese Rechte überhaupt eine Rolle spielen und wie sie fair kalkuliert werden?
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Egal von welcher Seite man sich diesem Thema nähert, wenn Design oder Fotografie im Spiel sind, taucht die Frage nach den Nutzungsrechten irgendwann auf.
Und oft wirkt sie erstmal abstrakt: Was genau regeln diese Rechte eigentlich? Ganz einfach: Sie legen fest, was, wo und wie lange ein Design oder eine Fotografie genutzt werden darf. Nutzungsrechte schützen die kreative Arbeit von Künstlern und sorgen für Klarheit bei der Nutzung.
Warum das für beide Seiten – Designer:innen und Auftraggebende – wichtig ist und wie man diese Rechte transparent kommuniziert und fair kalkuliert, zeige ich dir hier Schritt für Schritt.
Der Ausgangspunkt ist klar: Nutzungsrechte sind Rechte, die der Urheber an seinem künstlerischen Werk besitzt. Punkt!
Als Designer hast du automatisch das Urheberrecht an deinem Werk. Wenn ein Kunde dein Design nutzen möchte, gibst du ihm dafür ein Nutzungsrecht, also die Erlaubnis, es in einem bestimmten Rahmen einzusetzen.
Der Auftraggebende erwirbt nicht das Design selbst, sondern ein Nutzungsrecht daran. Denn Design ist keine Sache wie ein Bild an der Wand, sondern eine kreative Leistung, die man nur so nutzen darf, wie es vereinbart wurde.
Wie die Nutzungsrechte funktionieren, lässt sich am besten mit dem Konzept des „Lizenzierens“ oder „Mietens“ verdeutlichen. Wenn jemand ein Design, eine Illustration oder eine Fotografie erstellt, behält er normalerweise die Eigentumsrechte an seinem Werk – und das ist gesetzlich geregelt. Dieses Nutzungsrecht und das Urheberrecht sind gemeinsam im Urheberrechtsgesetz (UrhG) in § 31 geregelt. Durch das Vergeben von Nutzungsrechten gewährt der Urheber jedoch anderen Personen oder Unternehmen die Erlaubnis, das Werk in bestimmter Weise zu nutzen – z.B. auf Zeit, nach Gebiet, je nach Umfang, usw.
Ein weiteres gutes Beispiel dafür, dass es verdeutlicht, ist die Nutzung von Software.
Wenn man Software kauft, erhält man normalerweise eine Lizenz, die es erlaubt, die Software auf einem Computer zu installieren und zu nutzen. Man besitzt jedoch nicht das vollständige Urheberrecht an der Software selbst, sondern nur die Erlaubnis, sie gemäß den Lizenzbedingungen zu verwenden und in den meisten Fällen darf man die Software nicht modifizieren.
Nehmen wir jetzt eine Broschüre als Beispielprojekt.
Als Grafikdesigner habe ich, wie oben erklärt, in der Regel sämtliche Nutzungsrechte an meinen Werken, und eben auch an einer Broschüre, die ich designt habe. Diese Broschüre ist nun ein künstlerisches Werk, das urheberrechtlich geschützt ist. Ich bleibe stets Inhaber der Urheberrechte an meiner Arbeit und räume dem Kunden bestimmte Nutzungsrechte ein. Für den Kunden wird eine Nutzungsrechtserklärung erstellt, um die genauen Nutzungsmöglichkeiten festzulegen.
Ich handhabe es so: Nachdem ich mit dem Kunden geklärt habe, welche Nutzungsrechte er für das Projekt benötigt, übernehme ich diese direkt in mein Angebot – wobei ich von Anfang an ein angepasstes, vergünstigtes Nutzungsrechtsmodell anwende. Mehr dazu später.
Dieses Nutzungsrecht, das ich dem Kunden einräume, hat nichts mit der eigentlichen Designleistung zu tun. Es ist unabhängig von den Stunden oder dem Zeitaufwand, die ich benötige, um das Projekt zu gestalten.
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Kommt jemand folgende Frage bekannt vor?
„Warum soll ich für die Nutzungsrechte zahlen?“
Vor allem deshalb, weil zum Beispiel eine gut gestaltete Broschüre einem Unternehmen ein einzigartiges Merkmal verleihen kann, was sich positiv auf den Wiedererkennungswert und den finanziellen Erfolg auswirkt. Aber natürlich auch den Designer profitiert davon
Für Sie als Auftraggebende bedeutet das
- Sicherheit und Rechtsschutz: Mit der Zahlung der Nutzungsrechte erhält der Auftraggebende das Recht, das Design wie vereinbart zu nutzen – ohne rechtliche Risiken oder Urheberrechtsprobleme.
- Option auf Exklusivität: Wenn man als Auftraggebende eine ausschließliche / exklusive Nutzung erworben hat, kann man sicherstellen, dass das Design nicht von anderen Konkurrenten verwendet wird, was einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann.
- Professionelle Ergebnisse: Durch die Zahlung der Nutzungsrechte kann der Auftraggebende sicher sein, dass er hochwertige und professionell gestaltete Werke erhält, die für seinen spezifischen Bedarf maßgeschneidert sind.
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Die klare Regelung der Nutzungsrechte schafft Transparenz und Vertrauen zwischen dem Designer und dem Auftraggebende, was sicherlich zu einer erfolgreichen und harmonischen Zusammenarbeit führt.
Für dich als Designer oder Designerin
- Angemessene Vergütung: Durch die Zahlung von Nutzungsrechten erhältst du als Designer:in eine faire Entlohnung für deine kreative Arbeit. Das Honorar berücksichtigt nicht nur die Zeit und Mühe, die in die Erstellung des Designs investiert wurden, sondern auch die Rechte, die der Kunde an dem Werk erhält.
- Schutz der Kreativität: Indem du die Nutzungsrechte festlegt, kannst du die Verwendung deines Werks auf die vereinbarten Bedingungen beschränken. Dadurch wird sichergestellt, dass deine Arbeit nicht missbraucht oder unangemessen verwendet wird.
- Portfolio-Verbesserung: Wenn du die Nutzungsrechte besitzt, darfst du das Werk in deinem Portfolio zeigen – ein echter Pluspunkt bei der Kundengewinnung.
- Weitere Einkommensmöglichkeiten: Durch die Bereitstellung verschiedener Lizenzoptionen kann du zusätzliche Einnahmen erzielen, wenn der Kunde eine erweiterte Nutzung des Designs wünscht.
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Meistens sind 4 Aspekte + 1
im Nutzungsrecht beinhaltet
NUTZUNGSART
Darf das Design nur vom Auftraggeber genutzt werden, oder kann der Designer es auch anderen zur Verfügung stellen?
UMFANG: einfach, ausschließlich
Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten. Ein „einfaches“ Nutzungsrecht erlaubt nicht nur dem Erwerber des Rechts, das Werk zu nutzen, sondern auch dem Urheber selbst und möglicherweise Dritten.
Ein „ausschließliches“ oder manchmal auch „exklusives“ genannt Nutzungsrecht räumt dem Kunden eben die exklusive Nutzung des Werks ein.
Für mich ist klar: Ein einmal gestaltetes Design wird nicht an andere Firmen weiterverkauft. Deshalb reicht bei Broschüren, Flyern oder Messewänden in der Regel das „einfache“ Nutzungsrecht aus.
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NUTZUNGSGEBIET
Darf die Broschüre weltweit oder nur regional genutzt werden?
UMFANG: lokal, national, europaweit, weltweit
Die Festlegung des Einsatzgebiets für Printmedien ist recht unkompliziert. Bei Online-Produkten wird es etwas komplexer. Denn natürlich kann auch jemand von der anderen Seite der Welt auf die Website einer lokalen Bank zugreifen und eventuell die PDF-Datei der Broschüre, die ich designt habe, herunterladen. Hier ist ein logisches Verbreitungsgebiet ausschlaggebend. Die Sprache der Website kann ebenfalls eine wichtige Rolle spielen.
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NUTZUNGSDAUER (Zeit)
Darf die Broschüre für unbegrenzte Zeit genutzt werden?
UMFANG: einmalig, bis 1, 5, 10 Jahre, unbegrenzt
Ähnlich wie beim Nutzungsgebiet spielt auch bei der zeitlichen Nutzung die logische Einsatzdauer eine Rolle.
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NUTZUNGSUMFANG (Zweck)
Auf welchen Medien darf
die Broschüre nutzen?
UMFANG: gering, mittel, umfangreich
Print ist nicht gleich Print und Online ist nicht gleich Online. Es gibt zahlreiche Print- oder Online-Produkte, die differenziert betrachtet werden sollten. Dabei werden oft die Auflagenhöhe, Verbreitung oder die Größe der Zielgruppe berücksichtigt. Abhängig vom Medium, der Unternehmensgröße und der Bekanntheit können erhebliche Unterschiede bei der Bestimmung des Nutzungsumfangs auftreten.
—————— EXTRA +1 —————
BEARBEITUNGSRECHT
Darf man als Kunde die Broschüre bearbeiten?
Darum 4 Aspekte +1: weil bei der Festlegung der Nutzungsrechte können auch spezielle Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel das Bearbeitungsrecht.
Es ist wichtig zu verstehen, dass das Nutzungsrecht und das Bearbeitungsrecht zwei verschiedene Dinge sind. Das Nutzungsrecht erlaubt Dir, Deine Broschüre zu verwenden, jedoch nicht, sie zu verändern oder zu bearbeiten. Es sei denn, es wurde auch das Recht zum Bearbeiten erworben.
Nur selten wurde ich zusätzlich zur Nutzung oder den Bearbeitungsrechten auch nach der offenen Datei gefragt. Gerade bei Projekten wie Broschüren mit Fotos und lizenzierten Schriften müssen diese Elemente – etwa die Schriften oder Bilder – von den Kunden direkt bei den jeweiligen Rechteinhabern erworben werden. Deshalb ist es oft sinnvoll, Änderungen direkt vom ursprünglichen Designer vornehmen zu lassen.
Die Bearbeitungsrechte sowie das Aushändigen der sogenannten „offenen Daten“ kann man in einer Nutzungsvereinbarung festlegen.
Wenn Du das Bearbeitungsrecht nicht hast, dies dennoch tust und der Urheber davon erfährt, kann es zu teuren Konsequenzen führen.
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Drei Gründe, warum für mich das Nutzungshonorar Sinn macht
Rechtssicheren Nutzung
Der Kunde erhält die klare Erlaubnis, das Werk im vereinbarten Rahmen zu verwenden.
Anerkennung und Wertschätzung der kreativen Arbeit
Das Honorar dient dazu, die künstlerische und schöpferische Leistung des Urhebers anzuerkennen und zu würdigen.
Förderung der Kreativbranche
Die Vergütung ermöglicht nachhaltiges Arbeiten und fördert Innovation und Vielfalt im kreativen Bereich.
Und jetzt zu einem Punkt, das viele besonders interessiert: die Berechnung der Nutzungsrechte
Wie kalkuliert man die Nutzungsrechte?
Die Summe eines Nutzungsrechts ist keineswegs willkürlich festgelegt. Sie orientiert sich beispielsweise am Vergütungstarifvertrag der AGD (Allianz deutscher Designer) oder an anderen Organisationen und kann von dem jeweiligen Urheber angepasst werden.
Wie bereits im Beitrag erläutert, setzt sich die Berechnung der Nutzungssumme meistens aus den vier Nutzungsfaktoren zusammen.
Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang.
Jeder dieser Faktoren wird entsprechend dem Umfang der gewünschten Nutzung mit einem spezifischen Faktor gewichtet.
- NUTZUNGSART
Einfach__(Faktor 0,2)
Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Designer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte des Designs einräumen.
Ausschließlich__(Faktor 1,0)
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt am Design.
- NUTZUNGSART
- NUTZUNGSGEBIET
regional__(Faktor 0,1)
national__(Faktor 0,3)
europaweit__(Faktor 1,0)
weltweit__(Faktor 2,5)
- NUTZUNGSGEBIET
- NUTZUNGSDAUERN
1 Jahr__(Faktor 0,2)
2 Jahr__ (Faktor 0,2)
5 Jahre__(Faktor 0,3)
10 Jahre__(Faktor 0,5)
unbegrenzte Zeit__(Faktor 1,5)
- NUTZUNGSDAUERN
- NUTZUNGSUMFANG
Gering____(Faktor 0,1): Nutzung für den Druck und Online inkl. Verbreitung auf PDF-Basis.
Mittel____(Faktor 0,5): Für die Nutzung in Printmedien inklusive Verkauf der illustrierten Medien.
Umfangreich____(Faktor 2,0): Für die Nutzung in Printmedien sowie E-Books inklusive Verkauf der illustrierten Medien / Nutzung im Internet (z.B. Buchillustrationen für Print und E-Books, Illustrationen und Design für Websites oder Videos).
- NUTZUNGSUMFANG
SONDERNUTZUNG z.B. für die Lieferung der offenen Dateien und/oder Bearbeitungsrechte durch Dritte__ (Faktor 4,0)
Ein modifiziertes und vergünstigtes Nutzungsrecht könnte wie folgt aussehen
Beim Design einer Broschüre nutze ich meist mein angepasstes Nutzungsrechtsmodell. Dieses sieht in der Regel einen Zuschlag von 50 % auf das Designhonorar vor, um die Nutzung des Werks abzudecken. Das enthaltene Nutzungsrechtspaket beschreibt klar, in welchem Umfang das Werk verwendet werden darf.
- Nutzungsart einfach
Die Broschüre wird exklusiv für den Kunden gestaltet, aber ohne ein formelles exklusives Nutzungsrecht. Der Kunde darf sie unverändert weitergeben, z. B. an Geschäftspartner. Ich behalte mir das Recht vor, das Projekt als Referenz auf meiner Website zu zeigen. - Nutzungsgebiet weltweit
Der Kunden darf seine Broschüre weltweit nutzen, einschließlich der Verwendung im Internet. - Nutzungsdauer 2 Jahre
Der Kunden darf seine Broschüre zeitlich begrenzt verwenden. - Nutzungsumfang gering
Der Kunden darf seine Broschüre in Druck und Online inkl. Verbreitung auf PDF-Basis nutzen.
Welche Vorteile bringt meine Nutzungsrechtslösung?
- Flexible Nutzung: Kunden wählen genau die Rechte, die sie benötigen – das spart Kosten und passt sich individuell an.
- Rechtssicherheit: Klare, transparente Lizenzbedingungen sorgen dafür, dass der Kunde das Design bedenkenlos und rechtlich abgesichert nutzen kann.
Mit diesen zusätzlichen Vorteilen bietet meine Nutzungsrechtslösung eine ideale Möglichkeit für Kunden, die Designleistung zu evaluieren, maßgeschneiderte Kombinationen von Nutzungsrechten zu erhalten und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Wünscht sich der Kunde jedoch spezielle Kombinationen von Nutzungsrechten, können diese trotzdem gleich beim Projektstart kalkuliert werden.
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Offene Kommunikation und Transparenz mit meinen Kunden haben immer zu einer entspannten und vertrauensvollen Zusammenarbeit geführt.
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Zum Abschluss möchte ich noch ergänzen, dass es mir und vielen anderen Kreativen in dieser Branche darum geht, den Auftraggebern dabei zu helfen, ihr Erscheinungsbild zu verstärken, ihre Visionen voranzutreiben und mit unserem Beitrag letztendlich Erfolg zu erlangen.
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Hinweis in eigener Sache
Ich teile hier gerne mein Wissen und meine Erfahrung aus dem Bereich Grafikdesign und Nutzungsrechte, aber wichtig: Das ist keine rechtliche Beratung.
Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen erstellt, können aber eine individuelle juristische Einschätzung nicht ersetzen. Rechtsansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.
Fragen zu Gestaltung, Nutzungsrechten oder kreativen Konzepten lassen sich am besten im direkten Austausch klären – mit Fachkenntnis, Erfahrung und einem Blick für praxisnahe Lösungen.
Die hier bereitgestellten Informationen basieren auf gestalterischer Praxis, stellen jedoch keine rechtliche Beratung dar. Bei juristischen Detailfragen empfiehlt sich die Konsultation einer spezialisierten Anwaltskanzlei.
Ich freue mich auf den Austausch!
Sergio Castelli
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